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Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Berlin Thunders“
1. Veranstalter
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die CLINTON Großhandels-GmbH, Handwerkerstraße 19, 15366 Hoppegarten („CLINTON“, „Veranstalter“, „wir“).
2. Teilnahme und Gewinn
a) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen (m/w/d), die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Sitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz haben.
b) Bei diesem Gewinnspiel werden unter allen Teilnehmern 5x2 Tickets verlost für das Heimspiel der Berlin Thunders am 04.08.20024 im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark.
c) Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der/die Gewinner:in selbst verantwortlich.
d) Eine Barauszahlung in Geld oder eine Ausstellung von Gutscheinen in Höhe des wirtschaftlichen Wertes des Gewinns erfolgt nicht. Der Gewinn darf nicht an Dritte weiterveräußert werden.
e) Ausgeschlossen von der Teilnahme an dem Gewinnspiel sind alle rechtlichen Vertreter:innen und Mitarbeiter:innen der Clinton Großhandels-GmbH (auch verbundene Unternehmen), der Clinton Logistic GmbH, der CL Swiss GmbH, der CL Austria Handels GmbH, deren Händler, der Chelsea Franchise GmbH und weitere Vertreter:innen und Mitarbeiter:innen der Vertriebspartner der Veranstalterin sowie Vertreter:innen und Mitarbeiter:innen der Kooperationspartner.
f) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht vom Kauf von Produkten oder einer Anmeldung zum Newsletter des Veranstalters abhängig.
3. Verfahren
a) Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 26.07.2024 bis 31.07.2024 um 18:00 Uhr statt. Die Gewinnerziehung findet bis spätestens 01.08.2023 18:00 Uhr statt.
b) Das Gewinnspiel ist unter der URL https://www.campdavid-soccx.de/Specials/Gewinnspiele/Berlin-Thunder-tickets/ erreichbar.
c) Die Teilnahme erfolgt, indem der Teilnehmer ein schriftliches Bewerbungsformular https://www.campdavid-soccx.de/Specials/Gewinnspiele/Berlin-Thunder-tickets/ vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt und den Namen, Vorname, Mailadresse und Adresse, sowie die Gewinnspielabfrage angibt und das Bewerbungsformular innerhalb des Teilnahmezeitraumes absendet.
d) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit – auch vorzeitig – zu beenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn zu besorgen ist, dass seine ordnungsgemäße Durchführung beispielsweise aufgrund technischer oder gesundheitlicher Gründe nicht mehr gewährleistet werden kann.
e) Vorbehalten bleibt auch das Recht des Veranstalters, Teilnehmer:innen jederzeit aufgrund eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen und bei Nichtvorliegen der Teilnahmevoraussetzungen von dem Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt auch für Verstöße Dritter, die auf Veranlassung eines Teilnehmers handeln.
4. Ermittlung des Gewinners
a) Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern per Losverfahren ermittelt.
b) Die Gewinnermittlung erfolgt bis spätestens zum 01.08.2024 und die Gewinnbenachrichtigung erfolgt bis spätestens zum 02.08.2024, 18:00 Uhr.
c) Die Gewinner:innen werden per E-Mail über den Gewinn benachrichtigt.
d) Kommt die/der Teilnehmer:in der mit der Gewinnbenachrichtigung verbundenen Aufforderung zur Bestätigung seiner Daten und Annahme des Gewinns innerhalb von 2 Werktagen nicht nach, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und ein/e neue/r Gewinner:in wird ermittelt.
e) Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Gewinnermittlung und -mitteilung ausgeschlossen.
5. Haftung
CLINTON haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht, (eine Pflicht aus dem Gewinnspiel, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist), wird die Haftung von CLINTON der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden, das heißt der Schaden, mit dessen Entstehung bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von CLINTON.
6. Schlussbestimmung
Es gilt deutsches Recht. Dies gilt gegenüber Verbrauchern nur insoweit, wie dem Verbraucher hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Rechtsvorschriften oder durch Richterrecht des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.